Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verleiht als Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungen das "Deutsche Sportabzeichen". Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt.
Der erste Schritt für sportbegeisterte Menschen mit Behinderungen, die ein Sportabzeichen erwerben wollen, ist der Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein. Dort erhält der/die BewerberIn die Prüfkarte und erfährt Einzelheiten über die lizenzierten Prüfer, die zur Abnahme des DSA berechtigt sind. In der Prüfkarte muss ein Arzt bescheinigen, dass die Körperbehinderung einen GdB von mindestens 20 v.H. entspricht. Dies ist durch Vorlage eines gültigen Bescheids des Versorgungsamtes (BVG, SVG, SchwbG), der Berufsgenossenschaft oder durch Vorlage eines Endoprothesenpasses, wenn kein Grad der Behinderung vorliegt, zu dokumentieren. Bei Menschen mit Lern- oder geistigen Behinderungen ist die Behinderung durch die Schule/Einrichtung oder eine Beurteilungsskala nachzuweisen.
Information: Handbuch Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen
Ansprechpartner:
Gottfried Hiller
Zur Winterleiten 20
92331 Parsberg
Tel. (0 94 92) 55 61
Mail: gottfried.hiller@gmx.de
Prüfungswegweiser des DOSB
http://www.deutsches-sportabzeichen.de/Prüfungswegweiser
Handbuch DSA f. M. m. Behinderungen/Leitfaden f. Prüfer
http://www.dbs-npc.de/Handbuch
Flyer
Anmeldeformular
Die Geschichte des Deutschen Sportabzeichens
Allgemeine Ziele DSA f. M. m. Beh.
Aufsichtspflicht, Unfallgefahren
Richtlinien für Sportabzeichenprüfer
Merkblatt zum Erstellen der Prüfkarten
In Kürze finden Sie hier aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen 2012.