Versicherungsschutz bei der Sportabzeichenabnahme

Versicherungsschutz bei der Sportabzeichenabnahme

Während der Abnahme des Sportabzeichens gibt es einen besonderen Versicherungsschutz auch für Nicht-Mitglieder.

Aktiv dabei: RollifahrerDie Frage nach dem Versicherungsschutz ist bei großen Veranstaltungen wie der Sportabzeichen-Abnahme besonders wichtig. Nicht nur für Mitglieder des BVS Bayern besteht Versicherungsschutz, sondern auch für Personen, die nicht dem BLSV oder seiner Fachverbände und Vereinen angeschlossen sind.
Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Situationen:
  • bei der aktiven Teilnahme zur Sportabzeichenabnahme und
  • bei der aktiven Vorbereitung zur Sportabzeichenabnahme im Rahmen eines Vereinstrainings.
  • Das Wegerisiko ist gemäß Abschnitt A.II.5. des Sportversicherungsvertrages mit dem BLSV mitversichert.
Somit besteht für teilnehmende Nicht-Vereinsmitglieder Schutz durch Sportunfall- und Sporthaftpflichtversicherung. Der ausrichtende Verein genießt eine Haftpflichtversicherung auch gegenüber Nicht-Mitgliedern, die das Sportabzeichen ablegen. Sportunfall- und Haftpflichtschutz des austragenden Vereins besteht auch gegenüber Helfern und Erfüllungsgehilfen.
Quelle: BLSV; Foto: Werner Sturm
Breitensport Sportabzeichen