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Regeln für Schwimmbekleidung
Seit 1. Januar 2010 gelten für Schwimmen folgende Bekleidungsregeln, die auch im Behindertensport ohne Ausnahmen übernommen wurden:
Schwimmanzüge dürfen bei Männern aus einem, bei Frauen aus einem oder zwei Teilen bestehen, nur bis zu den Knien reichen und müssen bei Männern unterhalb des Bauchnabels enden.
Schwimmanzüge dürfen bei Frauen weder den Nacken noch die Schultern bedecken.
Während des Wettkampfes darf nur ein Schwimmanzug getragen werden. Es ist nicht erlaubt, zwei oder mehr Schwimmanzüge übereinander zu tragen.
Schwimmanzüge dürfen Anstandsregeln nicht verletzen und müssen aus undurchsichtigem, wasserdurchlässigem Textil-Gewebe beschaffen sein.
Die Anzüge dürfen keine Reißverschlüsse oder ein anderes sich schließendes System haben.
Details zu dieser Regelung finden sich über den Link zur IPC-Seite auf dieser Seite unten.
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