Die Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem vdek ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Die Vereinbarung beinhaltet erstmals eine weitere Differenzierung der Vergütungspauschalen für verschiedene Rehabilitationssportgruppen. Damit orientieren sich die Pauschalen erstmals an dem erheblich höheren Betreuungsaufwand, z.B. bei Menschen mit schweren Behinderungen, die in kleinen Gruppen betreut werden.
In Zusammenhang mit der Vereinbarung wurden auch neue Teilnahmebestätigungen eingeführt, die ab sofort einzusetzen sind. Die Teilnahmebestätigungen nehmen eine Differenzierung der Gruppen vor und ordnen diese den entsprechenden Positionsnummern für die Abrechnung zu.
Die neue Vereinbarung legt zukünftig einen Zeitraum für die Bearbeitung von Vertragsverstößen von vier Wochen fest, der zwingend eingehalten werden muss.
Wesentliche Vertragsverstöße sind weiterhin:
- Forderung einer verpflichtenden Mitgliedschaft
- Falsche Darstellung der Leistung der Krankenkassenförderung vs. volle Kostenübernahme
- Verwendung eines eigens erstellten Beratungsprotokolls
- Forderung von Ausfallentschädigungen und Verlust der Teilnahmeberechtigung bei
unentschuldigtem Fehlen
- Unterschreitung der Zeit während einer Übungseinheit
Ein erster Entwurf der Vereinbarung mit den Primärkassen Bayerns mit Beträgen von 5,00 € für den Rehasport und 7,00 € für den Reha-Herzsport (rückwirkend ab 01. Juli 2011) liegt bereits vor. Die Vereinbarung wird ergänzt mit folgenden Leistungen: Wassergymnastik zu 5,80 €, Herzsport Kindergruppen 7,50 € und Rehasport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins 7,50 €, entsprechend Ziffer 1.1. Vereine können diese Leistungen bei Abrechnungen mit den Krankenkassen ab 01.01.2012 ansetzen.
Quelle: DBS
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